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Architekten und Architektinnen bieten eine hundertprozentige Leistung für Planung und Ausführung an. Sie verläuft in neun klar definierten Schritten.
Die neun Leistungsphasen (LP)
In § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind neun Lesitungsphasen für Planung und Ausführung von Gebäuden beschrieben. Alle Phasen zusammen ergeben 100 Prozent der Architektenleistung.
LP 1: Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung hinsichtlich Nutzungsanforderungen, Bauqualität, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf; Anteil von 100% = 3%
LP 2: Vorplanung Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten, Planskizzen mit erläuternden Angaben, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276; Anteil von 100% = 7%
LP 3: Entwurfsplanung Erarbeitung des endgültigen Planungskonzepts mit zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung mit Erläuterungen, Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, Kostenberechnung nach DIN 276; Anteil von 100% = 11%
LP 4: Genehmigungsplanung Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen; Anteil von 100% = 6%
LP 5: Ausführungsplanung Durcharbeiten aller Ergebnisse bis zur ausführungreifen Lösung, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1, zeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen; Anteil von 100% = 25%
LP 6: Vorbereitung der Auftragsvergabe Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung; Anteil von 100% = 10%
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Verhandlungen mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276, Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung; Anteil von 100% = 4%
LP 8: Bauüberwachung Überwachung des Ausbaus, dass in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaiger festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung; Anteil von 100% = 31%
LP 9: Objektbetreuung und Dokumentation Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf von Verjährungsfristen, Überwachung der Beseitigung von Mängeln, Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen; Anteil von 100% = 3%
In Summe ergeben alle neun Leistungsphasen 100%.
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