Warum ein Architekt

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Gaus & Knödler, Architekten

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Mit dem Architekten Bauen bringt Vorteile und spart Geld:

Wer sich für einen Architekten entscheidet, hat einen Bau-Fachmann seines Vertrauens, einen sachverständigen Planer und Berater und einen Projektmanager für alle Bereiche des Bauens zur Seite. Dieser Fachmann kennt sich exzellent in Bauvorschriften, DIN-Verordnungen, Kostencontrolling, Qualitätsfragen und Gestaltung aus. Mit Beherrschung dieser Grundlagen ist ein guter Architekt in der Lage die Belange seiner Auftraggeber in bester Art und Weise umzusetzen. Hierzu gehören nicht nur die Grundvoraussetzung einen guten Entwurf zu erarbeiten, sondern auch die Fähigkeit, diesen im Rahmen der vorgegebenen Kosten und Termine mängelfrei umzusetzen.

Diese Ziele werden Gaus + Knödler Architekten bei jedem Bauvorhaben unabhängig von der Größe des Objektes vorgegeben, denn nur so ist es möglich, zufriedene Kunden zu haben die uns stets weiterempfehlen.

Diese Vorgaben gelten vor allem auch beim Bau eines Einfamilienhauses oder anderen privaten Baumaßnahmen bei denen die Baukosten an erster Stelle stehen. Der Bau eines eigenen Hauses ist wohl die größte private Investition im Leben vieler Menschen - ein Abenteuer mit einem hohen finanziellen Risiko. Deshalb ist eine vertrauensvolle und fundierte Beratung erforderlich, die diesem "Abenteuer Bauen" eine entsprechende Sicherheit bietet. Hierbei sei angemerkt, dass das Bauen mit Bauträgern zum Festpreis selten die preisgünstigste und qualitativ angemessenste Variante ist.

 
Sachwalter, Gestalter, Berater, Konstrukteur und Manager:

Der Architekt ist Sachwalter des Bauherren, Gestalter, Berater, Konstrukteur und Manager. Er bringt die Wünsche des Bauherren mit den Bauvorschriften, den örtlichen Satzungen und vor allem mit dem zur Verfügung stehenden Budget in Einklang. Er entwirft Lösungsmöglichkeiten und hilft dabei, den Bedarf zu konkretisieren. Zeichnet dann die Pläne, fügt die Nachweise anderer Fachingenieure bei (Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz...), holt - falls nötig - das Einverständnis der Nachbarn ein, legt den Bauantrag bei der Behörde vor, arbeitet Auflagen und Änderungswünsche der Behörde ein, schreibt die unterschiedlichen Bauleistungen aus, beauftragt, koordiniert und überwacht die ausführenden Firmen, setzt Termine und Fristen, behält die Gewährleistung im Auge und dokumentiert am Ende den Bau.

 
Das tun wir für Sie:

Ob Neu-, Um- oder Ausbau, ob Modernisierung oder Instandhaltung – dank unserer umfassenden Ausbildung sind wir als Architekten in allen Bereichen kompetente Ansprechpartner. Bei der Gebäudeplanung berücksichtigen wir technische, wirtschaftliche und gestalterische, gesellschaftlich-soziale und ökologische Gesichtspunkte.

Die Arbeit von Architekten und Architektinnen verläuft in neun klar definierten Leistungsphasen, die jeweils aufeinander aufbauen.

Im Rahmen der "Grundlagenermittlung" klären Bauherr und Architekt die Aufgabenstellung, besprechen den gesamten Leistungsumfang und legen ein Raumprogramm fest.

Während der "Vorplanung" fasst der Architekt oder die Architektin alle Beratungsergebnisse zusammen, erarbeitet ein Planungskonzept, untersucht alternative Lösungsmöglichkeiten und macht dazu die ersten Skizzen. Sie zeigen die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, die Grundrisse, die Außendimensionen und geben Aufschluss über Zufahrten, die Nachbarbebauung und Höhenentwicklung. Details spielen noch keine Rolle. Es geht um die grundsätzliche Klärung der Gestaltung und Funktion, um Fragen der Bautechnik und Bauphysik, um Wirtschaftlichkeit, Energieversorgung und Ökologie. Außerdem nimmt der Architekt eine Kostenschätzung vor.

Die nächste Leistungsphase ist die "Entwurfsplanung". Hat sich der Bauherr für einen Entwurf entschieden, arbeitet ihn der Architekt stufenweise aus. Er integriert die Beiträge der Fachingenieure, wie Tragwerksplaner oder Heizungsingenieure und legt dem Bauherrn schließlich die vollständigen Entwurfszeichnungen mit der Objektbeschreibung vor. Änderungen sind in diesem Stadium noch einfach. Der Architekt fertigt jetzt für den Bauherrn die Kostenberechnung nach DIN 276 an.

Es folgt die "Genehmigungsplanung". Bevor der Bau beginnt, muss zunächst das Baurechtsamt den Plan genehmigen. Der Architekt kennt die entsprechenden Gesetze und Vorschriften des Baurechts, die besonderen Prüfungsverfahren und das Nachbarschaftsrecht; er weiß auch, wie und wo eventuelle Zuschüsse zu bekommen sind und wie man erfolgreich etwaige Befreiungen beantragt. Der Architekt erarbeitet alle für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen und reicht sie bei den Behörden ein.

Hat die Baubehörde die Baufreigabe erteilt, müssen Bauunternehmen, Handwerker, Techniker, Sonderfachleute und Fachfirmen wissen, was zu tun ist. Dafür erarbeitet der Architekt die detaillierte "Ausführungsplanung".

Innerhalb der "Vorbereitung der Vergabe" stellt der Architekt genaue Leistungsverzeichnisse auf und koordiniert die Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.

Im Rahmen der "Mitwirkung bei der Vergabe" holt er Angebote von Firmen und Handwerkern ein. Er prüft und vergleicht sie nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch auf die Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen. Das billigste ist nicht immer das kostengünstigste Angebot. Der Architekt berät den Bauherrn bei der Entscheidung und Auftragsvergabe. Auftraggeber ist der Bauherr. Alle Angebote, zusammen mit Honoraren und sonstigen Gebühren, stellt der Architekt nach DIN 276 in einem Kostenanschlag zusammen. Dieser Kostenanschlag dient dem Bauherrn bei der Durchführung zur Kostenkontrolle.

Während der "Objektüberwachung" koordiniert und kontrolliert der Architekt alle bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle. Er stellt einen Terminplan auf, sorgt für dessen Einhaltung und achtet darauf, dass die Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Der Architekt stellt den jeweiligen Leistungsstand bei Zahlungen fest und sorgt für die fristgerechte Abnahme der einzelnen Baustufen.

Ist das Haus fertig und der Schlüssel an den Bauherrn übergeben, ist die Arbeit des Architekten noch nicht getan; es schließt sich die Phase der "Objektbetreuung und Dokumentation" an: Der Architekt macht wiederum nach DIN 276 die Baukostenabrechnung, die auch als Grundlage für Banken, Bausparkassen und das Finanzamt dient. Er dokumentiert das Ergebnis und sorgt bei etwaigen Mängeln für die Gewährleistung seitens der Firmen. Nicht zuletzt ist er für spätere Instandhaltung und Instandsetzung sowie bei etwaigen Modernisierungen und Umbauten der Ansprechpartner für den Bauherrn.

 


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